Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1 Für alle vom Auftragnehmer übernommenen Aufträge gelten vorrangig die nachstehenden Geschäftsbedingungen sowie ergänzend die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB, Teil B, DIN 1961) in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.
1.2 Die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers und die VOB, Teil B, haben ausdrücklich Vorrang vor abweichenden Einkaufs- oder ähnlichen Bedingungen des Auftraggebers. Gegenbestätigungen des Auftraggebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 1.3 Bei laufenden Geschäftsbeziehungen bilden diese Bedingungen die Grundlage für alle weiteren Geschäfte und zukünftigen Verträge, ohne dass es einer erneuten ausdrücklichen Einbeziehung bedarf.
2. Angebotsunterlagen und Vorarbeiten
2.0 Damit der Auftragnehmer ein präzises und umsetzbares Angebot erstellen kann, ist in der Regel ein Aufmaß vor Ort sowie eine technische Planung erforderlich. Sofern vorab schriftlich oder in Textform vereinbart, berechnet der Auftragnehmer für diese Leistung eine Planungs- und Aufmaßpauschale. Diese Pauschale wird bei anschließender Auftragserteilung in voller Höhe auf die Gesamtsumme angerechnet. Für eine erste, rein unverbindliche Kostenschätzung steht das Team des Auftragnehmers kostenfrei zur Verfügung.
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind für die Dauer von 24 Werktagen ab Datum des Angebots verbindlich, soweit im Angebot nichts anderes bestimmt ist.
2.2 Die zu dem Angebot gehörigen Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben, sind nur annähernd maßgebend, soweit sie vom Auftragnehmer nicht ausdrücklich und schriftlich als verbindlich bezeichnet sind.
2.3 Alle Eigentums- und Urheberrechte an dem Angebot und sämtlichen bereitgestellten Unterlagen verbleiben beim Auftragnehmer. Sie dürfen ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Anbieters weder an Dritte weitergegeben, veröffentlicht oder vervielfältigt noch für einen anderen als den vertraglich vereinbarten Zweck benutzt werden.
2.4 Behördliche oder sonstige für die Durchführung des Auftrags notwendige Genehmigungen sind vom Auftraggeber auf eigene Kosten rechtzeitig zu beschaffen. Der Auftragnehmer hat hierzu die ihm vorliegenden und notwendigen Unterlagen dem Auftraggeber zur Verfügung zu stellen.
2.5 Sämtliche Nebenarbeiten (z. B. Maurer-, Stemm-, Verputz-, Zimmermanns-, Erd-, Elektro-, Malerarbeiten) sind im Angebot nicht enthalten, sofern sie nicht in den einzelnen Positionen gesondert mit Menge und Kosten aufgeführt sind. Falls diese Arbeiten vom Auftragnehmer ausgeführt werden, sind sie gesondert auf Nachweis zu vergüten.
2.6 Unserem Angebot liegt die kostenlose Bereitstellung von ausreichender Beleuchtung sowie die kostenfreie Nutzung von Baustrom und Bauwasser in für die Ausführung erforderlicher Menge durch den Auftraggeber vor Ort zugrunde. Der Auftraggeber stellt zudem sicher, dass die Arbeitsbereiche zum vereinbarten Ausführungszeitpunkt frei zugänglich, geräumt und für die sofortige Durchführung der Arbeiten bereit sind.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
3.1 Alle Preise verstehen sich netto in Euro zzgl. der am Tage der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern nicht ausdrücklich ein Bruttopreis vereinbart wurde.
3.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, für in sich abgeschlossene Teile des Werkes oder für bereitgestellte Baustoffe und Bauteile Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der jeweils nachgewiesenen vertragsgemäßen Leistungen zu verlangen.
3.3 Schlussrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung und Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine andere Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde.
3.4 Ein Skontoabzug ist nur zulässig, wenn er im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vereinbart wurde und alle älteren fälligen Rechnungen beglichen sind.
4. Ausführungsfristen und Höhere Gewalt
4.1 Vereinbarte Ausführungs- oder Fertigstellungsfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich und schriftlich als Fixtermine bestätigt wurden.
4.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, unverschuldete Materialbeschaffungsengpässe oder extreme Witterungsverhältnisse, die eine fachgerechte Ausführung unmöglich machen) verlängern die Ausführungsfristen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit.
5. Abnahme und Gefahrübergang
5.1 Die Abnahme der Leistung erfolgt nach Fertigstellung. Der Auftragnehmer kann zur Abnahme eine angemessene Frist setzen.
5.2 Die Leistung gilt auch dann als abgenommen, wenn der Auftraggeber die Leistung nach Fertigstellung nicht innerhalb einer ihm vom Auftragnehmer gesetzten, angemessenen Frist abnimmt, obwohl er hierzu verpflichtet ist. Gleichgestellt ist der Fall, dass der Auftraggeber das Werk in Benutzung nimmt (z. B. durch Bezug oder Weiterbearbeitung).
5.3 Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung des Werkes auf den Auftraggeber über.
6. Gewährleistung und Mängelansprüche
6.1 Für gewerbliche Auftraggeber (B2B) richten sich die Mängelansprüche nach den Regelungen der VOB/B, sofern in diesen AGB keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden.
6.2 Der Auftraggeber hat das Werk unverzüglich nach der Abnahme zu untersuchen und erkennbare Mängel spätestens innerhalb von 7 Werktagen schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Andernfalls gilt die Leistung insoweit als genehmigt.
6.3 Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt die Mängelbeseitigung nach Wahl des Auftragnehmers durch Nachbesserung oder Neuherstellung.
7. Haftungsbeschränkung
7.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist beruhen.
7.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung des Auftragnehmers auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
7.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn ist bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen ausdrücklich ausgeschlossen.
8. Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung
8.1 Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an allen gelieferten Waren, Materialien und eingebauten Teilen bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor.
8.2 Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs weiterveräußert, tritt der Auftraggeber bereits jetzt alle hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte in Höhe des offenen Rechnungsbetrages sicherungshalber an den Auftragnehmer ab. Der Auftragnehmer nimmt diese Abtretung an.
9. Schlussbestimmungen (Schriftform, Gerichtsstand, Rechtswahl)
9.1 Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden zu diesen Bedingungen oder dem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schrift- oder Textform.
9.2 Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
9.3 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Bünde (Westfalen).
9.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige rechtlich zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt.