Prüfung von Leitern und Tritten.
Jährliche Prüfungspflicht für Leitern und Tritte nach BetrSichV
Das Thema Sicherheit in ihrem Betrieb ist wichtiger denn je.
Schwere Unfälle und hohe Reparaturkosten können vermieden werden, indem Sie Schäden an Leitern und Tritten effektiv vorbeugen!
Leitern und Tritte sind Arbeitsmittel und unterliegen der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Diese Einrichtungen müssen gemäß §3 der Betriebssicherheitsverordnung von befähigten Personen kontrolliert werden.
Prüfung vom Fachmann
Wir als Unternehmen der Lagertechnik bieten Ihnen die Sicherheitsüberprüfung Ihrer Lagereinrichtung, Typenunabhängig, gemäß BetrSichV, an.
Gerne beraten wir sie auch beim Neukauf von Steighilfen.